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   VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08   

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VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08 (https://dejure.org/2008,21420)
VK Bund, Entscheidung vom 21.05.2008 - VK 2-40/08 (https://dejure.org/2008,21420)
VK Bund, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - VK 2-40/08 (https://dejure.org/2008,21420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Feststellungsantrages gem. § 114 Abs. 2 S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Anforderungen an ein besoderes Feststellungsinteresse; Feststellungsinteresse bei Anstreben der Entscheidung zu dem bloßen Zwecke der günstigen Kostenentscheidung ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung betreffend die Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse, die nicht in einem Pflegeheim betreut werden, mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08
    Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein besonderes Feststellungsinteresse voraus (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114, Rn. 1078).

    des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04).

    a) Nicht ausreichend ist es allerdings, wenn mit dem Feststellungsantrag eine Entscheidung in der Sache allein zu dem Zweck angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04

    Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08
    Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein besonderes Feststellungsinteresse voraus (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114, Rn. 1078).

    des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04).

    a) Nicht ausreichend ist es allerdings, wenn mit dem Feststellungsantrag eine Entscheidung in der Sache allein zu dem Zweck angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).

  • VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

    Auszug aus VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08
    Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein besonderes Feststellungsinteresse voraus (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114, Rn. 1078).

    a) Nicht ausreichend ist es allerdings, wenn mit dem Feststellungsantrag eine Entscheidung in der Sache allein zu dem Zweck angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).

    Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (so BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2003 - X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen (2. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse v. 14. Februar 2007 - VK 2 - 158/06; 2. September 2005 - VK 2 - 57/05; 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Maier in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB- Vergaberecht, § 114, Rn. 57).

  • VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

    Auszug aus VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08
    Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein besonderes Feststellungsinteresse voraus (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114, Rn. 1078).

    a) Nicht ausreichend ist es allerdings, wenn mit dem Feststellungsantrag eine Entscheidung in der Sache allein zu dem Zweck angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).

  • VK Bund, 02.09.2005 - VK 2-57/05

    Konzeption und Durchführung von Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen

    Auszug aus VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08
    a) Nicht ausreichend ist es allerdings, wenn mit dem Feststellungsantrag eine Entscheidung in der Sache allein zu dem Zweck angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).

    Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (so BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2003 - X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen (2. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse v. 14. Februar 2007 - VK 2 - 158/06; 2. September 2005 - VK 2 - 57/05; 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Maier in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB- Vergaberecht, § 114, Rn. 57).

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08
    Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (so BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2003 - X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen (2. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse v. 14. Februar 2007 - VK 2 - 158/06; 2. September 2005 - VK 2 - 57/05; 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Maier in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB- Vergaberecht, § 114, Rn. 57).
  • VK Bund, 08.02.2008 - VK 2-156/07

    Beschaffung der ambulanten Versorgung von Versicherten der Krankenkasse, die

    Auszug aus VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08
    Die Antragstellerin (ASt) beteiligte sich an der Ausschreibung und stellte nach erfolgloser Rüge zahlreicher aus ihrer Sicht begangener Vergabeverstöße einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes, welcher unter dem Aktenzeichen VK 2 - 156/07 geführt wurde.
  • BayObLG, 02.08.2001 - Verg 8/01

    Feststellungsverfahren nach Vertragsschluss

    Auszug aus VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08
    Sinn und Zweck des der Erledigung nachfolgenden Sekundärrechtsschutzes ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse festzuhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung der Rechtsverletzung zu vermeiden (Bay- ObLG, Beschluss v. 2.8.2001 - Verg 8/01).
  • VK Bund, 14.02.2007 - VK 2-158/06

    Natur- und Betonwerksteinarbeiten

    Auszug aus VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08
    Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (so BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2003 - X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen (2. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse v. 14. Februar 2007 - VK 2 - 158/06; 2. September 2005 - VK 2 - 57/05; 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Maier in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB- Vergaberecht, § 114, Rn. 57).
  • VK Sachsen, 26.10.2009 - 1/SVK/016-08

    Feststellungsinteresse für Rechtsanwaltsgebühren

    Dabei widerspräche es allerdings nach Auffassung der Vergabekammer den Grundsätzen der Prozessökonomie, den in der Hauptsache erledigten Rechtsstreit allein im Hinblick auf die Verfahrenskosten der Antragstellerin noch einer eingehenden sachlichen und rechtlichen Prüfung zu unterziehen, obwohl der Auftraggeber den gerügten Vergabefehler beseitigt hat (vgl. VK Bund, B. v. 21.05.2008 - VK 2-40/08).

    (OLG Düsseldorf, B. v. 23.03.2005 - Verg 77/04, OLG Düsseldorf v. 02.03.2005 - VII-Verg 70/04, VK Bund, B. v. 21.05.2008 - VK 2-40/08, VK Nordbayern, B. v. 27.06.2008 - 21.VK-3194-10/08).

    Auch wenn im Zeitpunkt der Einreichung des Nachprüfungsantrags dem Antragsteller noch ein Schaden gedroht haben sollte, vermag dies z.B. nach der Abhilfe durch den Auftraggeber ein Feststellungsinteresse nicht zu begründen (2. VK Bund, B. v. 21.05.2008 - Az.: VK 2 - 40/08).

  • VK Sachsen, 29.01.2014 - 1/SVK/041-13

    Einschränkungen im Begleitschreiben führen zum Angebotsausschluss!

    Es widerspräche den Grundsätzen der Prozessökonomie, den in der Hauptsache erledigten Rechtsstreit allein im Hinblick auf die Verfahrenskosten der Antragstellerin noch einer eingehenden sachlichen und rechtlichen Prüfung zu unterziehen, obwohl der Auftraggeber den gerügten Vergabefehler beseitigt hat (vgl. VK Bund, B. v. 21.05.2008 - VK 2-40/08).
  • VK Sachsen, 20.09.2011 - 1/SVK/035-11

    Fehlende Nachweise: Keine Nachforderung - kein Ausschluss!

    Es widerspräche den Grundsätzen der Prozessökonomie, den in der Hauptsache erledigten Rechtsstreit allein im Hinblick auf die Verfahrenskosten der Antragstellerin noch einer eingehenden sachlichen und rechtlichen Prüfung zu unterziehen, obwohl der Auftraggeber den gerügten Vergabefehler beseitigt hat (vgl. VK Bund, B. v. 21.05.2008 - VK 2-40/08).
  • VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11

    Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

    Es gibt auch keine - von der Vergabestelle zu widerlegende - Vermutung dahingehend, dass ein öffentlicher Auftraggeber immer wieder dieselben Fehler macht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 77/04, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2005 - VII-Verg 70/04, VK Bund, Beschluss vom 21.05.2008 - VK 2-40/08, VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2008 - 21.VK-3194-10/08).
  • VK Bund, 17.08.2010 - VK 1-70/10

    Sanierung der Außenanlagen, MS/NS, BK und IT Versorgungsnetze

    Auch eine konkrete Wiederholungsgefahr oder ein Rehabilitierungsinteresse bei diskriminierenden Vergabeverstößen können im Einzelfall ein Feststellungsinteresse vermitteln (vgl. nur 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 21. Mai 2008, VK 2-40/08).
  • VK Berlin, 19.03.2018 - VK-B2-26/17

    Keine "Musterfeststellungsklage" im Vergaberecht!

    Das Feststellungsinteresse muss als Sachentscheidungsvoraussetzung vielmehr am Schluss der letzten mündlichen Verhandlung beziehungsweise im Zeitpunkt der Entscheidung der Vergabekammer vorliegen (vgl. KG, Beschluss vom 20.12.2000 - KartVerg 14/00, VERIS; VK Sachsen, Beschluss vom 27.6.2014 - 1/SVK/020-13, BeckRS 2014, 19916; VK Bund, Beschluss vom 21.5.2008 - VK 2 - 40/08; Reidt, in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 168 GWB, Rn. 59; Hölzl, in: Montag/Säcker, Münchener Kommentar zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrecht [Kartellrecht], 2011, § 114, Rn. 39; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.3.1998 - 4 C 14/96, NVwZ 1998, 1295, 1296).
  • VK Bund, 18.02.2009 - VK 3-158/08

    Arzneimittelrabattvereinbarung

    Dieses kann begründet werden durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (VK Bund, Beschluss vom 21. Mai 2008, VK 2 - 40/08; Byok, in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Auflage, Rdnr. 1078).
  • VK Brandenburg, 08.09.2017 - VK 6/17

    Feststellungsantrag setzt besonderes Feststellungsinteresse voraus!

    Ein Feststellungsinteresse kommt bspw. in Betracht, wenn die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches gegen den Auftraggeber besteht (§ 181 GWB); aber auch eine konkrete Wiederholungsgefahr oder ein Rehabilitierungsinteresse bei diskriminierenden Vergabeverstößen können im Einzelfall ein Feststellungsinteresse vermitteln (vgl. bspw. VK Bund, Beschluss vom 21. Mai 2008 - VK 2-40/08).
  • VK Bund, 03.04.2009 - VK 2-100/08

    Rahmenvertrag über die technische Betreuung des Internetangebotes des ... (incl.

    Dieses resultiert zwar nach Auffassung der Kammer nicht bereits aus dem Interesse an einer für die ASt positiven Kostenentscheidung (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14. Februar 2007 - VK 2 - 158/06 und Beschl. v. 21. Mai 2008 - VK 2 - 40/08, jeweils m.w.Nachw.).
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